05/2019 - Blog - Private Website - Rainer Mierzwa

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Eine mir unbekannter "B." verklagt mich vor dem Landgericht lädt mich ein zu einer "Güteverhandlung". Er fühlt sich angesprochen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Raubüberfall vom 11.09.2018 auf das Rentnerehepaar Viola und Horst-Gerhard Düsterhöft. Siehe Beiträge auf https://duesti.de, https://duesti.eu, https://al-di.com, https://düsti.de. Da sich die Eindringlinge weigerten sich auszuweisen und ihre Identität preis zu geben. Ohne Vollstreckungstitel und ohne Richterliches Urteil mit einem gefälschten Dokument welches auf den Namen eines Richters Mersch vom Amtsgericht Haldensleben und einer Justizangestellten Müller abkopiert war begingen sie schwere Straftaten. Sie begingen Hausfriedensbruch, Freiheitsberaubung, Nötigung, Vollstreckung gegen Unschuldige ohne Titel, Rechtsbeugung und diverse Verstöße gegen das Grndgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Sie stahlen Sach- und Geldwerte und sogar einen PKW VW-Touran, BK-GD1954. Sie nahmen unseren Enkel, Jonas Hein 4 Jahre und meine Ehefrau Viola Düsterhöft in Sippenhaft. Eine gängige Merthode aus der Nazi Diktatur und das im Jahre 2018 in der BRD 2.0. Da sie sich Bande aus 8 bewaffneten Personen weigerten, mir die Handschellen abzunehmen und Zeugen und die Rechtsanwälte Stefanie Wulf, Thomas Köhler zur Hilfe zu rufen, war ich der einzige Zeuge dieses brutalen Überfalls. Die Täter vermieden es peinlichst, Spuren zu hinterlassen. In der Folge erpresste uns eine Person "Beckhausen" damit, nochmals zu erscheinen und uns auszurauben. Nun hatten die Täter nicht damit gerechnet, dass ich Ihre Schandtaten über meine eigenen Webseiten der Öffentlichkeit zugänglich machen konnte. Ich kannte weder Namen noch Adressen und fragte auch beim Amtsgericht Haldensleben, beim Richter Heimo-Andre Petersen und dem Richter Robert Mersch nach, ob diese den Überfall in Auftrag gegeben hatten. Denn verdächtig war schon, dass die Schulden die ich aus dem Jahr 2009 angeblich hatte, ca. 17.000,00EUR betragen sollten. Nun kann jedoch ein Amtsgericht nur eine Schuld von maximal 5000,00 EUR einklagen. Höchst verdächtig und auch nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unverweinbar. Nun kam noch dazu, dass diese Person "Beckhausen" die Dienstanschrift der Leiterin des Hauptzollamts Magdeburg, der Frau Dorothee Deutschen angab. Aucf Nachfrage, ob sie den Auftrag zum Überfall des Herrn "Beckhausen" gegeben hatte verweigerte sie die Aussage. Obwohl ich Ihr mitteilte, dass ich deutscher Staatsangehöriger, Oberstudienrat im Ruhestand und somit dienstälterer Beamter und CEO einer Firma sei, die bereit seit 10 Jahren im Bundesland Sachsen-Anhalt hohes Ansehen genießt, weigerte sich diese Person, eine westdeutsche Beamte aus den alten Bundesländern aus dem Lager der CDU meine Staatsbürgerlichen Rechte zu respektieren. Und dann kommt noch dazu, dass ich gegen diese Person sogar selbst noch einer gerichtlichen Mahnbescheid mit Vollstreckungsantrag aus dem Jahre 2016 hatte. Und obwohl wir dem Hauptzollamt Magdeburg und auch dem Amtsgericht Halkdensleben nachweisen konnten, dass wir definitiv schuldenfrei seien und ich niemals Mitglied der DAK Krankenkasse gewesen bin, scheite sich in der Folge ein Herr Jens Beckhausen nicht, mich von einem Richter Jörg Engelhard zu einer "Güteverhandlung" vor das Landgericht Magdeburg laden zu lassen. Nun gab auch der Kläger nicht seine private, sondern die Anschrift der Frau Dorothee Deutschen an. Und noch verwirrender wird der Fall, da die Frau Dorothee Deutschen bereits Schulden von mehr als 20.000,00 EUR, der Richter Jörg Engelhard bereits Schulden von 165,00 EUR und dieser Jens Beckhausen bereits Schulden von 4.690,00 EUR bei meiner Firma hat. Und indem der Herr B. nun Klage gegen mich eingereicht hat, hat er zugegeben der Haupttäter zu sein. Eine "Güteverhandlung" ist unter diesen Bedingungen der größte Unsinn, denn hier liegen Straftaten von Beamten von Richterinnen und Richtern vor, die vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesgerichtshof oder aber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag zu verhandeln sind: "Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung: Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine Schuld festgestellt wurde." Und da es sich um Staatsdiener handelt, müsste ich somit dei Bundeskazlerin Angela Merkel, wegen Versoß gegen die menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland verklagen. Sehr peinlich für unseren Rechtsstaat und die Demokratie in Deutschland und ein Nachweis, dass das Prinzip der Gewaltenteilung in Deutschland nicht existiert. Denn die Executive darf nicht auf Antrag eines kapitalistischen Konzerns, der DAK Krankenkasse und ohne richterliches Urteil (Judikative) eine Vollstreckung durchführen. Geschieht dies doch entgegen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Legislative), dann ist die BRD 2.0 nachweislich eine Diktatur.
Horst-Gerhard Düsterhöft | 11/5/2019
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